Allgemeine Bedingungen für die externe Betreuung

1 LEISTUNGEN

1.1 Der Umfang, der von GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan zu erbringenden Leistungen wird im Angebot spezifiziert.

1.2 Die spezifizierten Leistungen werden durch GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt und orientieren sich an den Erfordernissen und Bedürfnissen des Auftraggebers. Als Grundlage für die Durchführungen im Rahmen der Betreuung gelten die Vorschriften der GbV, sowie gesetzliche Bestimmungen und Schutzvorschriften.

2 LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS

2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan sämtliche Angaben zu machen, die zur Erbringung der spezifizierten Leistungen erforderlich sind.

2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich das GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan nach besten Kräften zu unterstützen. Dazu hat er nach Abschluss der Vereinbarung alle organisatorischen Voraussetzungen in seinem Bereich zu schaffen, die zur Erreichung der gemeinsamen Erfüllung durch GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan notwendig und nützlich sind.

2.3 Der Auftraggeber setzt GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan rechtzeitig von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis, die für die Durchführung nach dieser Vereinbarung von Bedeutung sein können.

3 ZUSAMMENARBEIT

3.1 Die Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.

3.2 GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan stimmt mit dem Auftraggeber ab, wo die Leistungen erbracht werden.

3.3 GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan garantiert eine qualifizierte Betreuung und sachkundige Anleitung ihrer beim Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter.

3.4 Der Auftraggeber wird, die von GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan eingesetzten Mitarbeiter bei der Durchführung ihrer Arbeit unterstützen. Dazu gehört, dass er Entscheidungs- und Abstimmungsinstanzen benennt und rechtzeitig umfassende Informationen

über den betrieblichen Veränderungen erteilt.

3.5 GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan beachtet beim Einsatz im Hause des Auftraggebers die dort geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.

3.6 GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan unterrichtet den Auftraggeber kontinuierlich über den Verlauf der Arbeit.

4 GEHEIMHALTUNG

4.1 GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan verpflichtet sich, vertrauliche Daten oder als solche vom Auftraggeber gekennzeichnete, die zur Durchführung der vertraglichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden, mit Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.

4.2 Die von GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan übernommenen Hilfsmittel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

5 GEBÜHREN UND RECHNUNGSSTELLUNG

5.1 Die Gebühren der Leistungserstellung resultieren aus dem Angebot.

6 URHEBERRECHT

6.1 GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan ist berechtigt, Daten des Auftraggebers ausschließlich für eigene Zwecke zu

verarbeiten, sofern die Bestimmungen des Bund-Datenschutzgesetzes (BDSG) eingehalten werden.

7 HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan nur, wenn sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Das gleiche gilt auch für Schäden bei der Nachbesserung.

7.2 Für Beschädigung von Geräten und Einrichtungen haftet GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan und ihre Mitarbeiter nur, wenn diese bei der Ausführung der Arbeit von GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan oder deren Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden sind.

7.3 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan aufkommen muss, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

8 TERMINE

8.1 Die nach der Vereinbarung zu erbringenden Prüfungen werden im Voraus zwischen Auftraggeber und GM Büro für Gefahrgut und Arbeitssicherheit W. Soldan festgelegt.

8.2 Der Zeitrahmen für die Vertragserfüllung wird im Angebot fixiert, welches die Grundlage der Vereinbarung darstellt.

9 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rüsselsheim.

9.2 Nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Diese Vorschrift ist ihrerseits nur unter Einhaltung der Schriftform abänderbar.

9.3 Mündliche Abreden sind unwirksam.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung rechtlich unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung insgesamt nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung und zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.