Teilnahmebedingungen

1. Die Anmeldung ist stets schriftlich (Postalisch oder per E-Mail) vorzunehmen, eine mündlich getätigte Zusage am Telefon berechtigt nicht zur verbindlichen Kursteilnahme. Sie erhalten von uns immer eine schriftliche Bestätigung für Ihren Kurs.

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer unsere Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2. Der Teilnehmer erhält über sämtliche Gebühren eine Rechnung. Es können gesonderte Gebühren, beispielsweise durch die IHK (in Form von Prüfungsgebühren) anfallen – diesbezüglich informieren wir Sie vorab. Die Teilnahmegebühr ist gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen, jedoch spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn zu begleichen.

3. Die Kosten für Unterkunft und/ oder Verpflegung sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten – es sei denn, dies ist in unserer Bestätigung ausdrücklich vermerkt.

Beispielsweise: „Mittagstisch sowie Kaltgetränke sind in der Pauschale enthalten.“

4. Bei Schulungsstornierungen, die dem Veranstalter bis spätestens 7 Kalendertrage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, wird eine Stornogebühr in Höhe von € 50,00 für eintägige Seminare und € 80,00 für mehrtägige Seminare fällig. Erfolgt eine spätere oder keine Absage beziehungsweise erscheint der Teilnehmer nur zeitweise oder nicht zur Schulungsveranstaltung, ist grundsätzlich die volle Teilnahmegebühr zu entrichten – hierbei besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

Ein Ersatzteilnehmer kann vor Veranstaltungsbeginn und nach vorheriger Rücksprache mit dem Veranstalter benannt werden.

Der Rücktritt einer Schulungsveranstaltung ist stets schriftlich an den Veranstalter zu richten.

5. Veranstaltungen können aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Referentenausfall und bei zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt oder verlegt werden. Im Fall der Absage werden bereits bezahlte Schulungsgebühren voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen für den Teilnehmer nicht!

6. Die Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz wegen Verzugs und Nichterfüllung ist stets auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Für entgangenen Gewinn haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen von Seiten des Veranstalters oder seitens der eingesetzten Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz, auf grob fahrlässigem Verhalten oder auf der schuldhaften Verletzung von Hauptpflichten.

Soweit der Veranstalter danach zum Schadenersatz verpflichtet ist, beschränkt sich diese Verpflichtung stets auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen aller Art während der Veranstaltungen.

7. Die Daten Ihres Unternehmens (des Teilnehmers) werden vom Veranstalter soweit geschäftsnotwendig und gesetzlich zulässig (gerade in Bezug auf das BDSG – Datenschutzgesetz) EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rüsselsheim.

9. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung der Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Teilnahmebedingungen zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.