Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragten-Schulung

 

 

Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten in einem zweitägigen praxisorientierten Seminar (ca. 16 Stunden) an.

Die Ausbildung steht unter dem Motto: „Von der Praxis – für die Praxis“

Arbeitsunfälle sind kostspielig und bedeuten für die betroffenen Personen häufig gesundheitliche Beeinträchtigungen und Leid. Aus dem Sozialgesetzbuch VII (§ 22 SGB VII) geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Wir bereiten Sie auf die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten (m/w/d) vor.

Sicherheitsbeauftragte (Sibe) sollen den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen. Ihre Aufgabe ist es, insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren am Arbeitsplatz zu achten und auf ihre Verhütung hinzuwirken.

Wir bieten die „Sicherheitsbeauftragten-Ausbildung“ als Erst- und Fortbildungsschulung an, um Neuerungen der Sicherheitsbeauftragten-Aufgaben sowie der zugrundeliegenden Arbeitsschutzregelungen zu vermitteln.

Dieses Seminar entspricht den Anforderungen des Sozialgesetzbuch (SGB) VII, § 22 und DGUV Vorschrift 1, § 20.

Anzahl der Sicherheitsbeauftragten

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind unter anderem:

· Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren;

· Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;

· Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;

· Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;

· Anzahl der Beschäftigten.

Beispielsweise im Schichtbetrieb

Wenn die Mitarbeiter in einem Wechsel-Schichtbetrieb tätig sind, können Sie die oben angeführten Voraussetzungen/ Kriterien nicht erfüllen. Hier empfiehlt es sich die „Schichtleiter“ als Sicherheitsbeauftragten ausbilden zu lassen.

 

 

Inhalte des Seminars:

– Gesetze, Vorschriften und Regelwerke zum Arbeitsschutz

– Betriebliche Arbeitsschutz-Organisation, Verantwortlichkeiten und regelmäßige Prüfungen

– Ergonomie am Arbeitsplatz (Einrichten eines Bildschirmarbeitsplatz z.B. richtiges Sitzverhalten)

– Arbeitsschutzüberwachung – Begehung einer Lagerhalle

– Betriebsanweisungen

– Unterweisung der Mitarbeiter gemäß DGUV V1

– Unfall-Untersuchung, Ursachen-Ermittlung und Gefährdungsbeurteilung

– Brandschutz (Arten von Handfeuerlöschern, Verhalten im Brandfall, etc.)

– Gefahrstoffe (Eigenschaften, GHS-System, Kennzeichnung)

– Schutzmaßnahmen

 

Kompetenz

Der Unterrichtsplan ist mit Absprache der verschiedenen Berufsgenossenschaften erarbeitet worden. Zum Schlungsabschluss erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebestätigung als Nachweis.

Voraussetzungen

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

 

Termin

Unsere nächste Schulung bieten wir an: Aktuell keinen Kurs terminiert, sprechen Sie uns gerne an.

 

 

Schulungsgebühr

Die Schulungsgebühr beträgt € 600,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt. je Teilnehmer (inkl. Schulungsunterlagen sowie Tagungsgetränke und Mittagstisch).

 

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung

Wir stehen Ihnen zur Erörterung eventueller Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Anmeldeformular