Befähigungsschein (gemäß § 20 SprengG) zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr
(Aufbewahren, Verbringen und innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme) mit explosionsgefährlichen Stoffen
Wer als verantwortliche Person (m/w/d) im Auftrag eines Erlaubnisinhabers oder einer Erlaubnisinhaberin mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein (gemäß § 20 SprengG) zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am § 20 SprengG (Verbringer) Lehrgang bei uns teilnehmen zu können:
- Zuverlässigkeit (Unbedenklichkeitserklärung – zu beantragen beim jeweiligen Regierungspräsidium ((je nach Wohnort)) – muss unbedingt vor Kursbeginn vorliegen)
- Fachkunde
- persönliche Eignung
- Mindestalter 21 Jahre
Der nächste § 20 SprengG Lehrgang: Donnerstag, 21. November 2024, bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.
Inhaber eines entsprechenden Befähigungsscheines müssen innerhalb von 5 Jahren einen Wiederholungslehrgang besuchen. Dazu kann auch dieser Lehrgang genutzt werden.
Die Kosten betragen pro Teilnehmer Grundschulung 195,00 € zzgl. MwSt., Wiederholungsschulung (Verlängerung) 175,00 € zzgl. MwSt., in den Gebühren sind die Schulungsunterlagen und die Prüfungsgebühr des Regierungspräsidium bereits mit abgedeckt, der Preis versteht sich also als „all inklusive“.
Bitte beachten Sie vor der Anmeldung unsere Teilnahmebedingungen für Schulungen. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.