Gefahrgutluft­frachtschulung

Die Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr unterliegt besonderen Anforderungen. Das gilt auch für die Qualifikation des eingesetzten Personals. Die Einstufung von gefährlichen Gütern erfolgt nach internationalen Regelungen. Dazu zählt auch die Dangerous Goods Regulation (DGR) der International Air Transport Association (IATA).

Die korrekte Einhaltung der IATA-DGR Vorgaben liegt in der Verantwortung der versendenden, sowie an der Beförderung beteiligten Unternehmen, wie Spediteuren, Logistikdienstleistern, Luftverkehrsunternehmen und Sicherheitsdienstleistern – nur wenn diese Kette der Verantwortlichkeit eingehalten wird, kann der sichere Transport im Luftverkehr gewährleistet werden.

Gefahrgut-Luftfracht im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, Eigenschaften oder deren Zustand bei der Beförderung Gefahren ausgehen können. Darunter fallen insbesondere Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, wichtige Gemeingüter oder das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren.

Der fachgerechte und sensible Umgang während der Beförderung von Gefahrgut per Luftfracht, ist maßgeblich für die Einhaltung der komplexen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen zum Schutz vor Personen-, Sach- und Umweltschädigungen jeglicher Art.
Dies kann nur erreicht werden, in dem jede beteiligte Person regelmäßig im Rahmen einer Schulung entsprechend der erforderlichen Personalkategorie teilnimmt.

Diesbezüglich können wir Ihnen verschiedene Personalkategorien (PK 4 + 5, PK 7 + 8, PK 10 sowie PK 12 für Grund- als auch Wiederholungsschulungen) als direkte Inhouse-Schulungen (Präsenzschulung) in Ihren Räumlichkeiten anbieten, Dauer jeweils 1 Tag.
Zwecks eines Termin und der Kostenpauschale erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen sehr gerne auch telefonisch oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

 

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